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   BGH, 20.09.2011 - XI ZR 202/08   

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https://dejure.org/2011,2359
BGH, 20.09.2011 - XI ZR 202/08 (https://dejure.org/2011,2359)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - XI ZR 202/08 (https://dejure.org/2011,2359)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - XI ZR 202/08 (https://dejure.org/2011,2359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgewähranspruch eines Darlehensnehmers hinsichtlich seines eine wirksame Darlehensverbindlichkeit sichernden abstrakten Schuldversprechens mit Vollstreckungsunterwerfung; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Fall
    Rückgewähranspruch eines Darlehensnehmers hinsichtlich seines eine wirksame Darlehensverbindlichkeit sichernden abstrakten Schuldversprechens mit Vollstreckungsunterwerfung; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckungszulässigkeit aus notarieller Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2009 - XI ZR 124/08

    Rückforderung eines nicht geschuldeten vollstreckbaren Schuldversprechens

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - XI ZR 202/08
    Auch ein nicht im Darlehensvertrag angegebenes vollstreckbares Schuldversprechen ist folglich - wenn es wie hier eine noch bestehende Verbindlichkeit sichert - nicht kondizierbar (Senat, Urteile vom 22. Juli 2008 - XI ZR 389/07, BGHZ 177, 345 Rn. 21 und vom 17. März 2009 - XI ZR 124/08, juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 44/09, WM 2009, 2212 Rn. 7, jeweils mwN).

    So liegt der Fall auch hier, denn der Kläger hat - wirksam vertreten durch die von ihm bevollmächtigte Notariatsangestellte (vgl. Senatsurteil vom 17. März 2009 - XI ZR 124/08, juris Rn. 10) - in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde vom 18. Dezember 1998 ein abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung abgegeben.

  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - XI ZR 202/08
    Auch ein nicht im Darlehensvertrag angegebenes vollstreckbares Schuldversprechen ist folglich - wenn es wie hier eine noch bestehende Verbindlichkeit sichert - nicht kondizierbar (Senat, Urteile vom 22. Juli 2008 - XI ZR 389/07, BGHZ 177, 345 Rn. 21 und vom 17. März 2009 - XI ZR 124/08, juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 44/09, WM 2009, 2212 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 44/09

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - XI ZR 202/08
    Auch ein nicht im Darlehensvertrag angegebenes vollstreckbares Schuldversprechen ist folglich - wenn es wie hier eine noch bestehende Verbindlichkeit sichert - nicht kondizierbar (Senat, Urteile vom 22. Juli 2008 - XI ZR 389/07, BGHZ 177, 345 Rn. 21 und vom 17. März 2009 - XI ZR 124/08, juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 29. September 2009 - XI ZR 44/09, WM 2009, 2212 Rn. 7, jeweils mwN).
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